Bei der Entscheidung, eine ungewollte Schwangerschaft fortzuführen oder nicht, spielen Bildung und Ausbildungs-, Berufs- und Karriereperspektiven ebenso eine große Rolle wie materielle Aspekte. Zum einen muss es also darum gehen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern, zum anderen darf ein Kind keine zu großen finanziellen Nachteile oder gar eine finanzielle Existenzbedrohung mit sich bringen. Das muss auch gelten, wenn sich die Mutter oder der Vater dazu entscheidet, in den ersten Lebensjahren des Kindes die außerhäusliche Arbeit aufzugeben oder hintanzustellen. All dies ist das Ziel verschiedener finanzieller und materieller Hilfen.

Soziale Faktoren bezüglich der Fortsetzung der Schwangerschaft

Eine große Rolle bezüglich der Entscheidung, eine ungewollte Schwangerschaft fortzuführen oder nicht, spielen Bildung und Ausbildungs-, Berufs- und Karriereperspektiven. Schwangere mit geringem Bildungsgrad aus prekären sozialen Verhältnissen entscheiden sich häufiger für die Fortsetzung der Schwangerschaft. Aufgrund der geringeren beruflichen Möglichkeiten sehen sie in der Austragung des Kindes eine Möglichkeit, ihr Leben mit einer sinnvollen Aufgabe zu füllen, Anerkennung über die Mutterrolle zu gewinnen und für eine kurze Zeit auch eine finanzielle Basissicherung zu erhalten. Schwangere mit mittlerem und insbesondere höherem Bildungsgrad und guten beruflichen Aussichten sehen dagegen die Austragung eines ungewollten Kindes eher als „Karrierekiller“ an und entscheiden sich daher häufiger für den Abbruch der Schwangerschaft. Wenn eine Schwangerschaft gewünscht wird, dann eher zu einem späteren Zeitpunkt.i

Neben den beruflichen Aussichten spielen bei der Entscheidung hinsichtlich Fortführung oder Abbruch der Schwangerschaft auch materielle Aspekte eine Rolle. An einen Abbruch der Schwangerschaft wird insbesondere dann gedacht, wenn sich die Frau (und ihr Partner) nicht in der Lage sieht, ein Kind aufzuziehen, sei es aus einem Mangel an Geld, aufgrund von unzureichenden Wohnverhältnissen oder wegen Arbeitslosigkeit. Eine Frau, die Überforderung befürchtet, hat Angst davor, ein Kind auszutragen.

Sollen Schwangere und ihre Partner dazu ermutigt werden, ein ungewolltes Kind auszutragen, muss zum einen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie angesetzt werden, zum anderen bedarf es ausreichender materieller Unterstützung insbesondere von Frauen (und ihren Partnern), die sich überfordert fühlen. Die Klärung existenzsichernder Fragen hat für viele Ratsuchende oberste Priorität, um sich überhaupt mit weiteren Themen wie der Vorbereitung auf die Geburt des Kindes beschäftigen zu können. Es ist also wichtig, Schwangere und ihre Partner auf die Vielzahl verschiedener Unterstützungen hinzuweisen und ihnen die Angst vor einem sozialen Abstieg zu nehmen.ii

Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Wenn eine Frau ein Kind gebiert, stellt dies einen tiefen Einschnitt in ihr Leben dar, auch ihr berufliches. Oft sind damit auch Nachteile beruflicher und finanzieller Art verbunden. Das wiederum bringt Nachteile bei der Altersversorgung mit sich, was umso schwerer wiegt, als der Nachwuchs zur Sicherung der Renten beiträgt.

Damit diese Nachteile nicht die Frau zu einer Abtreibung bewegen, ist es erforderlich den Einschnitt in das Leben abzufedern und die beruflichen und finanziellen Nachteile zu minimieren. Es gibt eine Vielzahl von Hilfen: Das Mutterschutzgesetz sieht die Zahlung des sogenannten Mutterschaftsgelds vor, das für die Dauer der gesetzlichen Mutterschutzfristen gezahlt wird. Berufstätige Frauen genießen während der Schwangerschaft einen besonderen Kündigungsschutz. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen über die Schwangerschaft informiert ist. Elternzeit, Elterngeld und ElterngeldPlus machen es Müttern und Vätern leichter, ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend zu unterbrechen oder einzuschränken und für ihr Kind da zu sein. Die Höhe des Elterngelds hängt davon ab, was der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes verdient hat. Das ElterngeldPlus ist für Eltern gedacht, die schon bald nach der Geburt des Kindes wieder in Teilzeit arbeiten wollen, noch während sie Anspruch auf Elterngeld haben. Von der Geburt des Kindes bis zum 18. Lebensjahr haben Eltern darüber hinaus Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag. Eltern mit geringem Verdienst erhalten zusätzlich (bis zum 25. Lebensjahr des unverheirateten Kindes) einen Kinderzuschlag.iii

Besondere Hilfen gibt es für Studentinnen und Studenten, Alleinerziehende, für Eltern von Mehrlingen und für Eltern eines Kindes mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit.

Finanzielle und materielle Hilfen für Eltern mit geringem Einkommen

Eltern, die ein geringes Einkommen haben, arbeitslos, verschuldet und/oder vom Verlust der Wohnung bedroht sind, können auf vielfältige Hilfe und Unterstützung zurückgreifen.

Eine besondere Bedeutung kommt der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ zu. Sie hilft finanziell zum Beispiel bei der Anschaffung von Schwangerschaftsbekleidung, der Erstausstattung des Kindes, der Weiterführung des Haushalts, der Wohnungseinrichtung sowie der Betreuung des Kleinkindes, etwa um eine Ausbildung beenden zu können.

Auch werden Eltern durch das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket im Hinblick auf Angebote in Schule und Freizeit unterstützt, wenn sie sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten.iv

i Vgl. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung [Hrsg.], Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch bei minderjährigen Frauen (Forschung und Praxis der Sexualaufklärung und Familienplanung), 4. aktualisierte Aufl., Köln 2009, 8-9.

ii Vgl. https://www.caritas.de/neue-caritas/heftarchiv/jahrgang2010/artikel/auch-ohne-schein-gut-beraten (aufgerufen am 12.04.2023).

iii Konkret zum Kinderzuschlag siehe https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kinderzuschlag/was-ist-kinderzuschlag–124590 (aufgerufen am 12.02.2022).

iv Ein Überblick über die sozialen Hilfen findet sich in https://www.caritas.de/hilfeundberatung/ratgeber/schwangerschaft/finanzielle-hilfen-vor-und-nach-der-gebu ; https://www.familienplanung.de/beratung/recht-und-finanzen/ (jeweils aufgerufen am 12.02.2022).