Nach dem Vermarktungsverbot von an Tieren getesteten Kosmetika in der EU richtet sich der Blick von Tierschützerinnen und Tierschützern nun vorrangig auf ein Verbot von Haushaltsprodukten, die an Tieren getestet sind. Für die Untersuchung der Giftigkeit von deren Inhaltsstoffen sind derzeit noch Tierversuche vorgeschrieben. Auch fehlt es noch an anerkannten tierversuchsfreien Alternativmethoden. Ein vollständiger Ersatz der Tierversuche im Bereich der Prüfung der Giftigkeit setzt eine Gesamtstrategie zur Entwicklung tierversuchsfreier Alternativmethoden voraus.

Haushaltsprodukte bei Forderung nach Verbot von Tierversuchen im Blick

Nachdem am 11. März 2013 die Vermarktung von an Tieren getesteten Kosmetika in der Europäischen Union (EU) verboten worden war, richtete sich das Hauptaugenmerk der Tierschützerinnen und Tierschützer auf die Haushaltsprodukte. Das lässt sich leicht erklären: Viele Inhaltsstoffe finden sich sowohl in Kosmetika als auch in Haushaltsprodukten, was dazu führt, dass sie weiter an Tieren getestet werden dürfen. Dieses Schlupfloch gilt es aus ihrer Sicht zu stopfen. Um dies zu erreichen, startete Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e. V. zusammen mit der Europäischen Koalition zur Beendigung von Tierversuchen (The European Coalition to End Animal Experiments, ECEAE) Ende Juli 2015 die Kampagne „Stoppt Tierversuche für Haushaltsprodukte“. Das Verbot soll gemäß den Initiatoren der Kampagne wie bei dem erfolgreichen Kosmetik-Prinzip ab dem Tag X erfolgen, auch wenn aufgrund fehlender tierversuchsfreier Tests neue Produkte nicht vermarktet werden können. Die Tierschützerinnen und Tierschützer setzen darauf, dass der Industrieverband Körperpflege und Waschmittel e. V. (IKW) und seine europäischen Partnerverbände dann verstärkt in die Entwicklung der noch fehlenden tierversuchsfreien Verfahren investieren.

Tierversuche sind nach Chemikaliengesetz vorgeschrieben

Das deutsche Tierschutzgesetz verbietet seit 1987 Tierversuche zur Entwicklung von Waschmitteln. Obwohl der Begriff recht breit gefasst ist und nicht nur Erzeugnisse zum Wäschewaschen umfasst, sondern beispielsweise auch Haushaltsreiniger, wirkt sich das Verbot in der Praxis kaum aus. Grund dafür ist zum einen das fehlende Vermarktungsverbot für Waschmittel (und sonstige Haushaltsmittel), die an Tieren getestete Substanzen enthalten. Importe werden also weiterhin ermöglicht. Zum anderen werden nur wenige Inhaltsstoffe ausschließlich für Waschmittel verwendet. Oftmals sind sie auch Bestandteil von Chemikalien, was dazu führt, dass sie nach Chemikalienrecht geprüft werden.i

Maßgeblich für Chemikalien ist neben dem Tierschutzgesetz die europäische Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, 1907/2006/EG). Diese regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien in der EU. Die EU-Chemikalienverordnung, die 2007 in Kraft getreten ist, beruht auf folgendem Grundsatz: Die Hersteller und Verwender von Chemikalien müssen sicherstellen, dass die chemischen Stoffe die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht schädigen. Gemäß REACH dürfen chemische Stoffe in Europa nur dann vermarktet werden, wenn sie umfangreich auf ihre Unbedenklichkeit hin untersucht worden sind. Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Absicherung neuer chemischer Stoffe werden u. a. die Aufnahme über die Haut sowie die Haut- und Schleimhautverträglichkeit geprüft.Die hierzu notwendigen Tests werden in der Regel von dem Hersteller, der die Stoffe anbietet, durchgeführt oder in Auftrag gegeben. Um die Notwendigkeit umfangreicher tierexperimenteller Studien für die Unbedenklichkeitsprüfung möglichst gering zu halten, sollen soweit wie möglich Tierversuche vermieden und tierversuchsfreie Methoden eingesetzt und entwickelt werden. Versuche an Wirbeltieren sollen nur als letzte Möglichkeit durchgeführt werden. Entsprechende Studien dürfen nicht wiederholt werden, sondern sollen von verschiedenen Herstellern gemeinsam genutzt werden.ii Problematisch ist, dass für viele Giftigkeitsprüfungen keine behördlich anerkannten Alternativverfahren existieren, so dass weiterhin an Tieren getestet werden muss. Das gilt insbesondere auch für Wasch- und Reinigungsmittel, die mit dem Zusatz „antibakteriell“ oder „desinfizierend“ beworben werden, und daher seit 2013 auch nach der EU-Biozidprodukte-Verordnung (528/2012) geprüft werden müssen.iii

Die Sicherstellung der Wirksamkeit und Sicherheit eines Inhaltsstoffes

Eine Substanz kann in verschiedener Hinsicht schädigende Wirkung haben. Giftigkeit ist nicht gleich Giftigkeit. Wenn eine Substanz beispielsweise auf eine ganz bestimmte Stelle der Haut gelangt und dort eine Reizung hervorruft, dann spricht man von einer lokalen Toxizität. Die Giftigkeit (= Toxizität) zeigt sich also örtlich (= lokal) begrenzt, und zwar am Ort des Kontaktes. Eine auf die Haut oder Schleimhaut gelangte Substanz kann aber auch an einer anderen Stelle des Körpers zu einer Schädigung führen. Die Schädigung kann den ganzen Organismus oder auch ein bestimmtes Organ, beispielsweise die Leber, betreffen. In diesem Fall spricht man von systemischer Toxizität. Neben diesen beiden Arten der Giftigkeit gibt es auch noch weitere: Von Genotoxizität spricht man, wenn eine Substanz direkt oder indirekt die Gene in Zellen schädigt, von Karzinogenität, wenn eine Substanz krebserregend ist. Und schließlich gibt es noch die Reproduktionstoxizität, womit schädliche Auswirkungen auf die normalen Sexualfunktionen und auf die Fruchtbarkeit bei Männern und Frauen gemeint sind. Auch schädliche Auswirkungen auf die Entwicklung der Nachkommen sind darin einbezogen.iv

Für die Untersuchung der Giftigkeit einer Substanz reicht gewöhnlich ein einzelner Versuch nicht aus, sondern es wird eine Vielzahl verschiedenartiger Versuche miteinander kombiniert. Dies ist nicht nur wegen der verschiedenen Arten der Giftigkeit nötig, sondern auch für die möglichst zuverlässige Untersuchung einer ganz bestimmten Giftigkeit. Tierversuche stellen dabei nur eine von vielen verschiedenen Testmethoden dar und können sehr unterschiedlich beschaffen sein. Die Prüfsubstanz kann den Versuchstieren auf die Haut aufgetragen, gespritzt oder per Magensonde verabreicht werden. Das Auftragen, Spritzen oder Verabreichen der Prüfsubstanz kann einmalig oder wiederholt geschehen. Und das Ausmaß des Leides kann für die Tiere sehr unterschiedlich sein, wobei verschiedentlich die Versuchstiere nach dem Versuch getötet werden. Dies geschieht beispielsweise, wenn die Zellen (z. B. des Knochenmarks) von Versuchstieren auf Veränderungen des Erbgutes (DNA) untersucht werden sollen. Dies geschieht ebenfalls, wenn für die Untersuchung der Reproduktionstoxizität beurteilt werden soll, ob die per Schlundsonde verabreichte Substanz das Muttertier oder die Nachkommen schädigt. In diesem Fall erfolgt die Tötung der Versuchstiere zu verschiedenen Zeitpunkten der Trächtigkeit.v

Tierversuchsfreie Untersuchung der Giftigkeit derzeit nur eingeschränkt möglich

Eine gänzlich tierversuchsfreie Untersuchung der verschiedenen Arten der Giftigkeit ist nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge nicht möglich. Für einige Arten der Giftigkeitsprüfung liegen zwar anerkannte Alternativmethoden vor, für andere jedoch nicht. Weit fortgeschritten ist die Entwicklung tierversuchsfreier Verfahren für die Untersuchung der lokalen Toxizität. Auch für die Untersuchung von Schädigungen des Erbgutes stehen mehrere anerkannte In-vitro-Methoden (Methoden „im Reagenzglas“) zur Verfügung. Kein Ersatz der Tierversuche ist derzeit bei der Untersuchung der systemischen Toxizität, der Reproduktionstoxizität und der krebserregenden Wirkung möglich. Dies gilt insbesondere für Untersuchungen zur chronischen Toxizität, bei denen der Frage nachgegangen wird, ob sich bei wiederholter Anwendung einer Prüfsubstanz schädigende Wirkungen einstellen. So können Zellsysteme herangezogen werden, um die akute Toxizität zu untersuchen, d. h. ob eine Prüfsubstanz bei einmaliger Anwendung in kurzer Zeit eine schädigende Wirkung hat. Will man jedoch mittels Langzeitbeobachtungen die chronische Toxizität untersuchen, d. h. ob eine Prüfsubstanz bei wiederholter Anwendung Schädigungen nach sich zieht, dann ist die Verwendung von Zellkulturen aufgrund ihrer kurzen Haltbarkeitsdauer nicht geeignet. Hier ruht die Hoffnung insbesondere auf der Human-on-a-Chip-Technologie. Dabei handelt es sich um einen künstlichen Mini-Organismus, der die wesentlichen Organreaktionen des menschlichen Organismus nachbildet. vi Bei diesem können die vorgeschriebenen sogenannten 28-Tage-Tests durchgeführt werden, bei denen im Tierversuch einem Nagetier über 28 Tage hinweg täglich eine bestimmte Dosis einer Testsubstanz verabreicht wird, um die Wirkungen auf den lebendigen Organismus zu untersuchen. Mit der Human-on-a-Chip-Technologie sollen auch Langzeittests möglich sein, die sich ein Jahr lang hin ziehen können. Nur dann kann sie mit Tierversuchen konkurrieren. In ferner Zukunft soll es möglich sein, einen personalisierten Chip für jede Patientin und jeden Patienten mit eigenen Zellmaterial zu bauen, um die Reaktionen eines Wirkstoffs individuell messen zu können.

Die Vielfalt an Fragestellungen erfordert eine Vielfalt an Testmodellen

Der Haut kommt als Modell für Testungen eine besondere Bedeutung zu. Sie bildet die Grenzfläche zwischen dem menschlichen Körper und dessen Umwelt und kommt somit mit einer Vielzahl kosmetischer, pharmazeutischer und chemischer Substanzen in Kontakt. Insbesondere infolge des schrittweise verschärften Verbots von Tierversuchen für Kosmetika ist der Bedarf an Hautmodellen stark gestiegen, weil Testungen weiterhin gesetzlich vorgeschrieben sind. Aufgrund der Vielzahl an Fragestellungen reicht jedoch eine Testmethode ebenso wenig aus wie ein Hautmodell. Es macht einen großen Unterschied, ob untersucht werden soll, ob der Wirkstoff eines Spülmittels die Haut reizt, ob eine Substanz einer Salbe wundgelegene Stellen tatsächlich heilt, ob eine Substanz einer Sonnencreme bei Sonneneinstrahlung eine Allergie hervorruft oder ob sich der Wirkstoff eines Medikaments im Fettgewebe der Haut anreichert und dort Schädigungen hervorruft. Es sind jeweils unterschiedliche Stellen des Körpers und unterschiedliche Teile der Haut betroffen, äußere Einflüsse wie die Sonne können eine Rolle spielen und schließlich ist die Wechselwirkung von Haut und gesamtem menschlichem Organismus zu beachten.

Zu den führenden Instituten bei der Herstellung von Hautmodellen gehört das Fraunhofer-Institut für Grenzflächen- und Bioverfahrenstechnik IGB in Stuttgart, das auf die jeweilige Fragestellung zugeschnittene Hautmodelle entwickelt. Das Ausgangsmaterial dieser Modelle ist menschliche Haut, die insbesondere aus Operationsabfällen stammt. Aus dieser Haut, die aus der Oberhaut (= Epidermis), der aus Bindegewebe bestehenden Lederhaut (= Dermis oder Corium) und dem Unterhautfettgewebe (= Subcutis) zusammengesetzt ist, werden Keratinozyten, Fibroblasten und Fettzellen isoliert. Bei den Keratinozyten handelt es sich um Zellen, die den Hauptbestandteil der Oberhaut samt ihrer obersten Schicht, der Hornhaut, ausmachen. Die Fibroblasten dagegen sind die Hauptzellen des Bindegewebes. Diese beiden Zellarten werden für die Entwicklung der Oberhaut und der Lederhaut der dreidimensionalen Hautmodelle gebraucht, wobei zusätzlich für die Entwicklung des Unterhautfettgewebes Fettzellen herangezogen werden können. Je nach Einsatz der Zelltypen können auf diese Weise einfache Modelle der Oberhaut, mehrschichtige Modelle mit Oberhaut und Lederhaut oder aber sehr komplexe Modelle mit Oberhaut, Lederhaut und Unterhautfettgewebe hergestellt werden. Diese unterschiedlichen Modelle ermöglichen die Untersuchung verschiedenartiger Fragestellungen von Hautreizungen und -krankheiten über die Einlagerung von Giftstoffen im Unterhautfettgewebe bis hin zur heilenden Wirkung von Cremes. Und zu diesen schon zahlreichen Fragestellungen und Untersuchungen lassen sich noch weitere hinzufügen: Wenn die Wirkung einer Bräunungscreme getestet werden soll, dann werden gezielt Pigmentzellen (= Melanozyten) in die Oberhaut eingebracht. Und wenn geprüft werden soll, ob sich eine Substanz einer Sonnencreme im UV-Licht (= Ultraviolettes Licht) der Sonne zu einem Giftstoff verwandelt, dann kann ein Hautmodell mit einer UV-Dosis bestrahlt werden.vii

Das ethische Problem der Gewinnung von Nährflüssigkeit für Zellkulturen

Damit Zellkulturen gedeihen können, bedarf es einer Nährstofflösung. Diese Nährstofflösung kann verschieden gewonnen werden, wobei sich die Zusammensetzung zum einen nach dem forschenden Labor und der dort verwendeten Zellkultur, zum anderen aber auch nach ethischen Prinzipien richtet. Bei einem Multi-Organ-Chip beispielsweise muss die Nährstofflösung alle Nährstoffe enthalten, die die Organe im menschlichen Körper enthalten. Die Zusammensetzung der Nährstofflösung muss sich also danach richten, von welchen Organen die Zellen stammen.

Die Nährstofflösung, die die Zellteilung mittels Hormonen und Wachstumsfaktoren anregen soll, wird gewöhnlich synthetisch gewonnen, wobei jedoch insbesondere auch bei einfachen Zellkulturen Fötales Kälberserum (FKS) – auch Fötales Bovines Serum (FBS) oder Fetal Calf Serum (FCS) genannt – zugegeben wird. Dabei handelt es sich um ein Nebenprodukt der Fleischindustrie, das vor allem in den USA und in Argentinien, Brasilien, Südafrika, Australien und Neuseeland anfällt. Nur dort weiden in den großen Rinderherden Kühe und Stiere gemeinsam, weshalb immer eine entsprechende Anzahl trächtiger Tiere zur Schlachtung kommt. Im Schlachthof wird den Föten in fortgeschrittenem Entwicklungsstadium bis zum geburtreifen Alter eine dicke Nadel durch die Rippen in das schlagende Herz gestochen (= punktiert) und so viel Blut wie möglich abgesaugt. Dann lässt man das Blut gerinnen und trennt anschließend das Rohserum durch Zentrifugation vom Blutkuchen ab. Dieses Serum enthält jede Menge Wachstumsfaktoren. Dass dennoch nach Alternativen gesucht wird, hat verschiedene Gründe: Zum einen sterben die Kälber einen qualvollen Tod, was ethisch schwerlich vertretbar ist. Zum anderen ist die Verfügbarkeit des Serums und damit auch sein Preis von den Entwicklungen auf den ausländischen Viehmärkten und den marktpolitischen Entscheidungen einiger weniger Hersteller abhängig. Und schließlich beeinträchtigen Viren, Bakterien, Pilze, Prionen und unbekannte Bestandteile im Fötalen Kälberserum die Aussagekraft von Ergebnissen. Es soll ja schließlich nicht der Stoffwechsel des Kalbes gemessen werden, sondern der Stoffwechsel der kultivierten Zellen.

Da Fötales Kälberserum nicht künstlich gewonnen oder hergestellt werden kann, wird an verschiedenen Alternativen geforscht. So wird versucht, auf serumfreie, chemisch definierte Medien umzusteigen. Dabei handelt es sich um Medien, bei denen – im Gegensatz zum Fötalen Kälberserum – alle Komponenten definiert und bekannt sind. Sie ermöglichen es, einer Nährstofflösung ganz gezielt Wachstumsfaktoren und Hormone hinzu zu fügen. Hoffnungsvoll ist auch der Ansatz, nicht benötigte Blutplättchen (Thrombozyten) des Menschen aus Blutspenden zu nutzen. Ein solcher Thrombozytenextrakt konnte bereits erfolgreich für die Kultivierung verschiedener Zelllinien eingesetzt werden, jedoch sind weitere Studien erforderlich. Die Entwicklung dieses Verfahrens wurde von der Stiftung set (Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen) gefördert. Um das Verfahren jedoch zur allgemeinen Anerkennung und Zulassung zu bringen, bedarf es der Anschlussfinanzierung.viii

Wege der Kostensenkung bei der Entwicklung von Ersatzmethoden

Die Entwicklung von Modellen für tierversuchsfreie Alternativmethoden ist kostspielig, weshalb Wege der Kostensenkung gefunden werden müssen. Häufig werden Alternativmethoden nicht neu erfunden, sondern es wird auf bestehenden Forschungsergebnissen und Verfahren aufgebaut. So hat das Fraunhofer-Institut für Grenzflächen- und Bioverfahrenstechnik IGB einen Phototoxizitätstest mit einem Hautmodell aus menschlichen Hautzellen entwickelt, das auf einem Verfahren basiert, das Zellen der Maus verwendet. Das gleiche Institut hat noch einen weiteren Weg der Kostensenkung gefunden: die vollautomatisierte Herstellung, die Massenproduktion ermöglicht. Außerdem wurden Technologien zur automatisierten Durchführung von Tests mit diesen Gewebemodellen entwickelt. Und schließlich wird versucht, durch Zusammenarbeit die Verfügbarkeit von Testmodellen zu verbessern. Wenn Hautmodelle kommerziell entwickelt und hergestellt werden, dann hängt ihre Verfügbarkeit stark von der Marktstrategie der Anbieter ab. Werden Hautmodelle jedoch – analog zur Informationstechnologie – in einem Open-Source-Prozess hergestellt und alle Protokolle zur Herstellung frei von rechtlichen Beschränkungen veröffentlicht, dann kann ein breites wissenschaftliches Umfeld zur Verbesserung der Modelle beitragen.ix

Die Pharma- und Kosmetikindustrie sind an Alternativen zum Tierversuch interessiert

Sowohl die Pharma- als auch die Kosmetikindustrie ist an Alternativen zum Tierversuch interessiert. Die Kosmetikindustrie deswegen, weil seit 2013 für die Kosmetikindustrie keine Tierversuche mehr durchgeführt werden dürfen. So kommt es, dass beispielsweise der Konzernriese Beiersdorf, der Marken wie Nivea, Labello oder Hansaplast produziert, auf die Human-on-a-Chip-Technologie setzt und mit der TissUse GmbH bei der Fortentwicklung der bereits vorhandenen Multi-Organ-Chips kooperiert. Um Erkenntnisse darüber zu erlangen, wie Substanzen im menschlichen Körper verstoffwechselt werden, vergleicht Beiersdorf in sogenannten „Proof-of-Concept“-Studien die Ergebnisse aus Versuchen, bei denen die Chip-Technik eingesetzt wird, mit Ergebnissen aus Humanstudien. Auf diese Weise wird untersucht, wie zuverlässig die aus der Chip-Technik gewonnenen Ergebnisse sind. In dieser aktuellen Evaluierungsphase führt das Unternehmen seine Studien ausschließlich mit wissenschaftlich bereits gut erforschten und beschriebenen Inhaltsstoffen durch. Es ist bereits zu erkennen, dass sich mit dem ersten Haut-Leber-Chip die Wechselwirkung von Haut- und Leberzellen realistisch simulieren lässt.x

Die Pharmaindustrie setzt darauf, dass die Multi-Organ-Chips in der vorklinischen Entwicklungsphase von Medikamenten die Tierversuche ergänzen und dazu beitragen genauer einzuschätzen, ob ein Medikament beim Menschen wirksam und sicher sein wird. Jedes Medikament, das bei Tieren wirkt, dann aber bei den Tests an Menschen scheitert, verursacht Kosten. Das möglichst frühzeitige Aussortieren von unwirksamen Medikamenten-Kandidaten durch eine ausgeklügelte Kombination von Testmethoden spart also Geld. Umgekehrt wird aber auch vermieden, dass wirksame Medikamenten-Kandidaten nicht am Menschen getestet werden, nur weil sie im Tierversuch keine Wirkung zeigen.

Vergleichsweise geringe Fördergelder für Ersatzmethoden

Kooperationen mit Unternehmen können jedoch keine Unterstützung seitens der öffentlichen Hand ersetzen. Mit welchem Tempo sich tierversuchsfreie Alternativmethoden etablieren, hängt in hohem Maße davon ab, ob sie konsequent finanziell gefördert werden. Fördermaßnahmen erfolgen sowohl seitens der Bundes als auch seitens der Länder. Die direkte Förderung alternativer Methoden zu Tierversuchen erfolgt seitens des Bundes maßgeblich im Förderschwerpunkt „Ersatzmethoden zum Tierversuch“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Dabei sind die Fördermittel der Fördermaßnahme „Alternativmethoden im Tierversuch“ in den letzten Jahren gestiegen, und zwar von 3,4 Mio. (2014) über 4,4 Mio. (2015) auf 6,3 Mio. Euro (2016). Hinzu kommen noch weitere, kleinere Fördermaßnahmen. Darüber hinaus unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen (set) jährlich mit 100 000 Euro. Im Rahmen des Bundeshaushalts 2017 stellt die Bundesregierung insgesamt 5,4 Mio. Euro für die Förderung von Ersatzmethoden zum Tierversuch zur Verfügung. Außerdem sind 1,4 Mio. Euro für Maßnahmen des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) im Bereich der Erforschung von Alternativmethoden vorgesehen.

Die genaue Bezifferung der Mittel, die im Bundeshaushalt für die Durchführung von Tierversuchen zur Verfügung gestellt wurden, ist dagegen nicht möglich. Anders als bei der Vergabe von Mitteln mit dem Zweck der Entwicklung von Ersatzmethoden zum Tierversuch vergibt die Bundesregierung nämlich keine Mittel, die die Durchführung von Tierversuchen fördern sollen. Vielmehr werden Projekte gefördert, die vielfältigen Zwecken dienen, zu deren Erreichen teilweise Tierversuche erforderlich sind.xi Dass für Tierversuche bei weitem mehr Gelder aufgewendet werden als für Ersatzmethoden, wird aber schon deutlich, wenn man sich die hohen Kosten für den Bau und Unterhalt der Häuser für Versuchstiere anschaut. So betragen die Baukosten für das neue Tierhaus am Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin (MDC) in der Helmholtz-Gemeinschaft, Berlin-Buch rund 24 Mio. Euro, von denen der Bund 90 Prozent trägt.xii

In den USA erfolgt die Forschung an Multi-Organ-Chips auf deutlich besserer finanzieller Grundlage: So hat der Schweizer Milliardär und Harvard-Absolvent Hansjörg Wyss 250 Millionen Dollar in die Gründung des Wyss Instituts der Harvard Universität in Cambridge gesteckt – die größte Spende einer Privatperson an die Elite-Uni. Hinzu kommen Gelder seitens des Militärs und der staatlichen Behörden.xiii

Beschleunigung und Vereinheitlichung der Zulassung von Alternativmethoden

Der Einsatz von tierversuchsfreien Alternativmethoden wird nicht nur durch mangelnde Finanzierung ausgebremst, sondern auch durch lange Zulassungsverfahren. So dürfte nach dem jetzigen Stand der Dinge die offizielle Anerkennung eines Multi-Organ-Chips rund ein Jahrzehnt dauern. Da sich die Multi-Organ-Chips voneinander unterscheiden, dürften auch eine Vielzahl Anerkennungsverfahren zu durchlaufen sein, was sich auf mehrere Jahrzehnte summiert. Hier ist also eine Beschleunigung vonnöten.

In Zukunft gilt es, den Tierversuch als Maßstab für die Zulassung von tierversuchsfreien Alternativmethoden mindestens zu ergänzen, wenn nicht sogar abzulösen. Tierversuche als Maß aller Dinge anzusehen ist schon deswegen nicht sinnvoll, weil sie – wie beispielsweise der Draize-Test – selbst nicht die verlangten Kriterien einhalten. Im Hinblick auf ein ausgefeilteres Zulassungsverfahren ist die Zusammenarbeit mit ausländischen Zulassungsbehörden wie der US Food and Drug Administration (FDA) unerlässlich. Darüber hinaus ist auch eine weltweite Vereinheitlichung der Zulassungsverfahren erforderlich, denn diese würde eine weltweite Verbreitung von Alternativmethoden ermöglichen.xiv

Strategie beim Ausstieg aus den Tierversuchen erforderlich

Wenn der weit gehende Ausstieg aus den Tierversuchen in absehbarer Zeit gelingen soll, dann bedarf es einer durchdachten Strategie. Vorbild kann dabei die Niederlande sein, die sich bisher diesbezüglich nicht als Vorreiterin hervorgetan hat. Der niederländische Agrarminister Martijn van Dam will dies jedoch ändern und strebt eine weltweit führende Rolle seines Landes beim Ausstieg aus den Tierversuchen an – und zwar bis zum Jahr 2025. Vor diesem Hintergrund hatte er dem „Nationalen Komitee zum Schutz von für wissenschaftliche Zwecke genutzten Tieren“ (Nationaal Comité advies dierproevenbeleid; NCad) aufgetragen, einen Fahrplan zum Ausstieg aus der tierexperimentellen Forschung zu erarbeiten. Dabei herausgekommen ist ein im Dezember 2016 veröffentlichtes Strategiepapier, das für unterschiedliche Forschungsbereiche konkrete Zeitschienen und Handlungsoptionen aufzeigt, Wege ohne oder zumindest mit deutlich weniger Tierversuchen zu gehen. Eine zentrale Bedeutung spielt dabei die ethische Bewertung von Tierversuchen.

Den Verfasserinnen und Verfassern des Strategiepapiers ist bewusst, dass es sich bei den Tierversuchen um eine komplexe Materie handelt. Dementsprechend differenzieren sie bei der Zielsetzung und den notwendigen Handlungen nach Bereichen: Für die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen von Chemikalien, Pestiziden, Nahrungsinhaltsstoffen und Human- und Tierarzneimittel, ebenso wie für biologische Stoffe wie Impfstoffe, könne dem Bericht zufolge bis 2025 vollständig auf Tierversuche verzichtet werden, ohne den Sicherheitsstandard zu gefährden. In der Grundlagenforschung und angewandten Forschung seien jedoch Tierversuche auf absehbare Zeit noch notwendig, weshalb hier ein stufenweiser Ausstieg vorgesehen ist. Auch in der Ausbildung und Lehre sei die Verwendung von Tieren weiterhin unumgänglich, jedoch sei sie zu minimieren. Im Wesentlichen geht es den Verfasserinnen und Verfassern des Strategiepapiers um einen Paradigmenwechsel, weg von den Tierversuchen hin zu den Ersatzmethoden.xv

Produktverantwortung seitens der Hersteller hilft kurzfristig Tierversuche vermeiden

Eine durchdachte Strategie bedarf einer gewissen Vorlaufzeit und ist nicht von heute auf morgen erstellt. Insofern ist nach Wegen zu suchen, kurzfristig mit einfachen Mitteln eine deutliche Reduzierung der Tierversuche zu erreichen. An erster Stelle sind dabei die Hersteller gefragt: Es müssen nicht ständig neue Produkte auf den Markt gebracht werden, wenn sich bereits einige gut bewährt haben. Auch können die Hersteller Tierversuche und damit auch Kosten und Zeit vermeiden, indem sie Testergebnisse aus anderen Versuchen verwenden und auf ihr Produkt bzw. die Inhaltsstoffe übertragen. Dies gilt umso mehr als sich die Inhaltsstoffe vieler Produkte ähneln und Neuheiten eher der Ankurbelung des Absatzes als praktischen Erfordernissen dienen.xvi

i Vgl. https://www.tierrechte.de/themen/tierversuche/tierversuche-fuer-haushaltsprodukte (19.05.2017).

ii Vgl. http://www.bfr.bund.de/cm/343/fragen-und-antworten-zu-tierversuchen-und-alternativmethoden.pdf ; http://ec.europa.eu/growth/sectors/chemicals/reach/ (19.05.2017, inzwischen entfernt). Die Tierversuche einschränkenden Bestimmungen wurden laut Ärzte gegen Tierversuche e. V. von Tierversuchsgegnerinnen und -gegner durchsetzen; vgl. https://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/de/infos/eu/159-reach-grausame-und-sinnlose-chemikalien-tierversuche (19.05.2017).

iii Vgl. https://www.tierrechte.de/themen/tierversuche/tierversuche-fuer-haushaltsprodukte ; https://dialog-kosmetik.de/wp-content/uploads/2021/02/Grundlagenpapier.pdf (jeweils 06.12.2023).

iv Vgl. https://toolbox.eupati.eu/resources/nicht-klinische-entwicklung-arten-nicht-klinischer-studien/?lang=deien/ ; https://toolbox.eupati.eu/resources/allgemeine-toxizitaetsstudien/?lang=de&print=pdf (06.12.2023).

v Vgl. Haushaltsprodukte: Tierversuche und tierversuchsfreie Verfahren in der Übersicht, tierrechte 3/2015, S. 7.

vi Vgl. Haushaltsprodukte: Tierversuche und tierversuchsfreie Verfahren in der Übersicht, tierrechte 3/2015, S. 7; Fast 300 „Versuchstiere“ für ein Badezimmer-Spray, tierrechte 3/2015, S. 10-11.

vii Vgl. http://www.igb.fraunhofer.de/de/forschung/kompetenzen/zell-und-tissue-engineering/gewebemodelle-pruefverfahren/humane-3d-hautmodelle.html (19.05.2017, inzwischen entfernt).

viii Vgl. http://www.laborjournal.de/rubric/produkte/products_15/2015_01.lasso (inzwischen entfernt); https://www.tierrechte.de/presse-a-magazin/pressemitteilungen/11-august-2015-humanes-serum-statt-foetales-kaelberserum-menschen-fuer-tierrechte-fordern-tierleidfreie-verfahren (inzwischen entfernt); https://www.i-med.ac.at/dpmp/physiologie/research/gstraunthaler/alternative.html (jeweils 19.05.2017). Als Zelllinie bezeichnet man Zellen einer Gewebeart, die sich in einer Zellkultur unbegrenzt fortpflanzen können.

ix Ausführlich zum Phototoxizitätstest: Sibylle Thude, Petra Kluger: In-vitro-Testsystem humaner Haut zur Beurteilung phototoxischer Substanzen, in: Jahresbericht 2014/15, hrsg. vom Fraunhofer-Institut für Grenzflächen- und Bioverfahrenstechnik IGB, Stuttgart 2015, S. 86-87. Ausführlich zur Vollautomatisierung: Jan Hansmann, Thomas Schwarz: Automatisierte Testungen mit In-vitro-Gewebemodellen, in: Jahresbericht 2014/15, hrsg. vom Fraunhofer-Institut für Grenzflächen- und Bioverfahrenstechnik IGB, Stuttgart 2015, S. 82-83. Vgl. https://www.invitrojobs.com/index.php/de/aktuelles-archiv/132-kuenstliche-menschliche-haut-am-fliessband-vom-igb (06.12.2023). Zum Open-Source-Prozess: Florian Groeber, Heike Walles: Open-Source-rekonstruierte Epidermis als Ersatz zum Tierversuch, in: Jahresbericht 2014/15, hrsg. vom Fraunhofer-Institut für Grenzflächen- und Bioverfahrenstechnik IGB, Stuttgart 2015, S. 80-81.

x Vgl. http://www.spektrum.de/news/organ-chips-sollen-tierversuche-ersetzen/1358555 (19.05.2017). Schriftliche Antwort einer Sprecherin der Beiersdorf AG auf eine Anfrage vom 04.11.2016.

xi Vgl. Bundestags-Drucksache 18/10778: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Menz, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/10643). Die von der Bundesregierung für die Förderung von Ersatzmethoden zum Tierversuch im Jahr 2017 zur Verfügung gestellte Summe bezieht sich auf Einzelplan 30, Kapitel 3004, Titel 68531.

xii Vgl. https://www.mdc-berlin.de/de/news/news/baubeginn-fuer-neues-tierhaus-am-mdc (06,12.2023). Die Ärzte gegen Tierversuche e. V. machen (in: Woran soll man denn sonst testen?, 2016, S. 7) außerdem geltend, dass der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), die in großem Maße Tierversuche im Hochschulbereich finanziere, jährlich ein Etat von rund 2,8 Mia. Euro größtenteils aus der Staatskasse zur Verfügung stehe (vgl. DFG-Jahresbericht 2014, S. 201-202).

xiii Vgl. https://wyss.harvard.edu/technology/human-organs-on-chips/ (19.05.2017); https://www.wyssfoundation.org/news/forbes-recognizes-hansjrg-wyss-as-one-of-americas-top-10-givers-of-2015-for-second-consecutive-year (06.12.2023); https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/medizin-der-mensch-auf-dem-chip-1.4339737 (jeweils 06.12.2023). Für das US-Militär sind die Multi-Organ-Chips insofern von Interesse, als sie auch in Kriegsgebieten eingesetzt werden können: als passives Kampfmittel, um die Atemluft oder das Trinkwasser auf Vergiftungen zu untersuchen. Oder als aktives, indem etwa Nervengase entwickelt werden, die nur bestimmte Völker schädigen.

xiv Zur Vereinheitlichung und Verkürzung der Zulassungsverfahren siehe Uwe Marx et al., Biology-Inspired Microphysiological System Approaches to Solve the Prediction Dilemma of Substance Testing, Altex 33/3 (2016), S. 272-321.

xv Vgl. https://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/de/wissen/argumente/stellungnahmen/strategiepapier-der-niederlande-zum-ausstieg-aus-dem-tierversuch (06.12.2023). Das Strategiepapier kann unter https://www.ncadierproevenbeleid.nl/documenten/rapport/2016/12/15/ncad-opinion-transition-to-non-animal-research heruntergeladen werden (19.05.2017).

xvi Vgl. Haushaltsprodukte: Tierversuche und tierversuchsfreie Verfahren in der Übersicht, tierrechte 3/2015, S. 7; Fast 300 „Versuchstiere“ für ein Badezimmer-Spray, tierrechte 3/2015, S. 10-11.