Impfstoffe für Mensch und Tier müssen wirksam und sicher sein. Im Europäischen Arzneibuch ist festgeschrieben, auf welche Weise Impfstoffe experimentell, d.h. mit Labormethoden und Tierversuchen zu prüfen sind. Nach wie vor sind für viele experimentelle Prüfungen Tierversuche vorgeschrieben – so auch für die Sicherheitsprüfung (Toxizitätsprüfung) von Tollwut- und Tetanusimpfstoffen. Bevor eine neue Testmethode in das Europäische Arzneibuch aufgenommen werden kann und damit verbindlich wird, muss sie sich in einem europäischen Ringversuch bewähren. Die offizielle Anerkennung erfolgt also auf europäischer Ebene. Da das Europäische Arzneibuch für den gesamten Europäischen Rat und nicht nur für die Europäische Union (EU) maßgeblich ist, kann die Frage nach einem grundsätzlichen Verbot von Tierversuchen derzeit nicht in einem nationalen Alleingang oder auf Ebene der EU, sondern nur auf gesamteuropäischer Ebene entschieden werden.
Impfungen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten
Die Impfung stellt eine wichtige Maßnahme zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten dar. Bis in das 20. Jahrhundert hinein waren in Deutschland und auch weltweit die Todesursache Nummer 1. Viermal trat die Influenza (Virusgrippe) in einer weltweiten Epidemie auf, einer sogenannten Pandemie, und forderte zig Millionen Todesopfer. Zum Ende des 20. Jahrhunderts stand in erster Linie die durch HIV (Human Immunodeficiency Virus) verursachte Immunschwächekrankheit AIDS (Acquired Immune Deficiency Syndrome) im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Anfang des 21. Jahrhunderts sind nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation Infektionskrankheiten nach Krankheiten des Herz- und Gefäßsystems die zweithäufigste Todesursache weltweit.
Infektionskrankheiten entstehen durch eine Infektion, d. h. durch die Übertragung und das Eindringen von Mikroorganismen (Bakterien, Viren, Pilze oder Parasiten) in den menschlichen Körper und die Reaktion des menschlichen Körpers. Infektionskrankheiten sind z. B. eine einfache Erkältung in der kühleren Jahreszeit, Durchfallerkrankungen während des Urlaubs in südlichen Ländern, Kinderkrankheiten wie Masern, Röteln oder Windpocken und weitere Krankheiten wie Diphtherie, AIDS und Hepatitis.
Infektionskrankheiten unterscheiden sich von anderen Krankheiten durch zwei Merkmale, die Übertragbarkeit und die Auseinandersetzung zweier Lebewesen, des Menschen und eines Krankheitserregers. Da die meisten Infektionskrankheiten durch eine Ansteckung von Mensch zu Mensch ausgelöst werden, begünstigt das Zusammenleben von Menschen die Verbreitung von Infektionskrankheiten.i
Das Immunsystem
Der menschliche Organismus verfügt über ein gut funktionierendes, aber ausgesprochen komplexes System, um sich vor Infektionskrankheiten zu schützen: das Immunsystem. Dabei unterscheidet man ein unspezifisches, angeborenes von einem spezifischen, erworbenen – und lernfähigen – Abwehrsystem.
Ein unspezifisches Abwehrsystem haben nicht nur die Menschen, sondern auch die Tiere. Grundlage der unspezifischen Abwehr sind die körperlichen Grenzflächen: Haut und Schleimhäute. An diesen natürlichen Barrieren gebildete Sekrete wie beispielsweise Talg, Tränen, Speichel und Magensäure gehören zu den wirkungsvollsten Abwehrwaffen des menschlichen Körpers. Werden diese Schranken durchbrochen und tritt ein als fremd erkannter Mikroorganismus in den Körper ein, kommt es zu einer ersten Abwehrreaktion des Körpers, einer akuten Entzündung.ii
Die Entzündungsreaktion geht vom Blutgefäßbindegewebe des geschädigten Organs oder Gewebes aus. Unterstützt durch die verstärkte Durchblutung des Gewebes, wandern weiße Blutkörperchen, sogenannte Leukozyten, in das Wundgebiet ein und beginnen umgehend mit der Vernichtung von Eindringlingen und zerstörtem Zellgewebe. Die Hauptrolle bei diesem spezifischen Abwehrsystem spielt eine Untergruppe der weißen Blutkörperchen (oder: weißen Blutzellen) – die Lymphozyten. Je nach Erreger werden unterschiedliche Zellen des Abwehrsystems aktiviert, die gezielt gegen den Erreger vorgehen: Die T-Zelle ist eine Wächterzelle. Sie wartet auf einen Eindringling und krallt sich an ihm fest. Die B-Zelle bildet passende Antikörper gegen den Eindringling und die Makrophage frisst ihn auf. So wird der Eindringling aktiviert und zerstört. Einige Lymphozyten, sogenannte Gedächtniszellen, können sich die Beschaffenheit der Erreger merken. Sie bilden den körpereigenen Immunschutz und sorgen dafür, dass man an bestimmten Krankheiten nur einmal im Leben oder nur in größeren Zeitabständen erkranken kann.iii
Die aktive und passive Schutzimpfung
Es gibt aktive und passive Schutzimpfungen: Während die aktive Schutzimpfung als ein grundsätzlicher und auf Dauer angelegter Schutz gedacht ist, wird die passive Schutzimpfung nur bei kranken Personen mit einem schwachen Immunsystem angewendet und soll meist eine nur kurzzeitig andauernde Schutzfunktion erzeugen.
Bei der aktiven Schutzimpfung soll das Immunsystem des Körpers gegen eindringende Infektionserreger gestärkt werden, um eine Erkrankung zu verhindern. Dem Immunsystem werden Krankheitserreger oder Bestandteile von Krankheitserregern angeboten, die in ihrer krankmachenden Wirkung verändert wurden. Sie sind entweder abgetötet (= Totimpfstoffe) oder abgeschwächt (= Lebendimpfstoffe). Die geimpfte Person erkrankt nicht, aber das Immunsystem wird angeregt, gegen die Infektion gerichtete Antikörper zu bilden. Dringt ein Infektionserreger in den Körper ein, kann dann das Immunsystem den Erreger sofort bekämpfen, so dass die Infektionskrankheit gar nicht erst ausbricht.
Die Zulassung von Impfstoffen
Impfstoffe werden nach Bedarf in größeren Mengen, den sogenannten Chargen, produziert. Dazu besitzen Impfstoffhersteller bestimmte Erregerstämme, die besonders genau charakterisiert sind und oftmals biologische Besonderheiten aufweisen, die sie wertvoll machen, z. B. die Fähigkeit, die Bildung von bestimmten Antikörpern im Organismus anzuregen. Für die einzelnen Schritte der Chargenproduktion müssen die Hersteller genau festgelegte, standardisierte Verfahren verwenden, die regelmäßigen inner- und außerbetrieblichen Qualitätskontrollen unterzogen werden.
Bevor eine Impfstoff-Charge freigegeben wird, muss getestet werden, ob sie sicher, verträglich und wirksam ist. In Deutschland ist die nationale Zulassungsbehörde das Paul-Ehrlich-Institut, Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel (PEI). Da heute praktisch kein Impfstoff mehr ausschließlich für den deutschen Markt produziert wird, werden die Zulassungen neuer Impfstoffe heute meist auf europäischer Ebene bei der European Agency for the Evaluation of Medicinal Products (EMEA) beantragt. Die nationale Zulassung kann auch der erste Schritt der gegenseitigen Anerkennung im Multistaatenverfahren sein.iv
Das Europäische Arzneibuch
Im Europäischen Arzneibuch – Pharmacopoea Europaea (Abkürzung: Ph. Eur.), in der Schweiz als Europäische Pharmakopöe bezeichnet – ist festgeschrieben, auf welche Weise Impfstoffe (und Arzneimittel allgemein) mit Labormethoden und Tierversuchen zu prüfen sind. Die Grundlage für das Europäische Arzneibuch wurde 1964 gelegt, als acht Mitgliedsstaaten des Europarates, dessen Ziel unter anderem die Verbesserung der Lebensqualität in Europa ist, ein „Übereinkommen über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuchs“ getroffen haben. Nachdem alle Vertragsstaaten das Abkommen ratifiziert hatten, trat es am 08. Mai 1974 in Kraft. Seit Inkrafttreten des Übereinkommens war es auch für andere Mitgliedsstaaten des Europarates sowie für europäische Nichtmitgliedsstaaten möglich, dem Abkommen beizutreten. Bis heute haben 38 Staaten sowie die Europäische Union den Vertrag unterzeichnet. Neben den Mitgliedsstaaten gibt es noch 29 sogenannte Beobachter (darunter die Weltgesundheitsorganisation WHO), die an der wissenschaftlichen Arbeit teilnehmen können, aber bei Entscheidungen über kein Stimmrecht verfügen. Einige dieser Staaten haben das Europäische Arzneibuch komplett oder in Teilen in ihre nationale Gesetzgebung integriert (z. B. Kanada, Australien, Marokko, Tunesien, Senegal). Die Erarbeitung des Europäischen Arzneibuches obliegt dem Gesundheitsausschuss des Europarates und der von diesem eingerichteten Europäischen Arzneibuch-Kommission.
Mit dem Europäischen Arzneibuch verloren die nationalen Arzneibücher ihre Bedeutung. Die europaweite Regelung erleichtert den Warenverkehr von Arzneimitteln samt Impfstoffen in Europa und sichert deren Qualität, wenn sie in außereuropäische Länder exportiert werden. Um einen weltweiten Handel und weltweit einheitliche Qualitätsstandards zu ermöglichen, wird seit 1990 eine Harmonisierung mit den beiden anderen am weitesten verbreiteten Arzneibüchern, der United States Pharmacopoeia und dem Japanischen Arzneibuch, angestrebt.v
Die Zulassung von Impfstoffen ist in ein internationales Geflecht eingebunden, an dem das Paul-Ehrlich-Institut als die deutsche nationale Zulassungsbehörde für Impfstoffe maßgeblich beteiligt ist. Wegen der unterschiedlichen Impftradition der Mitgliedsländer sind gelegentlich Kompromisse notwendig oder die freie Entscheidung der nationalen Zulassungsbehörde wird eingeschränkt.vi Das muss bei der Frage, ob Tierversuche verboten werden sollen, beachtet werden. Ein Austritt aus dem „Übereinkommen über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuchs“ ist wohl kaum sinnvoll und realistisch, denn Deutschland ist intensiv in den weltweiten Handel eingebunden. Allerdings kann das Paul-Ehrlich-Institut durch intensive Gremienarbeit dazu beitragen, dass die Tierversuche nach und nach ersetzt werden. Auch sind alle EU-Staaten angehalten darauf hinzuwirken, dass die Bestimmungen der Tierversuchsrichtlinie (2010/63/EU) umgesetzt werden. Angesichts der großen Bedeutung des Gesundheitsschutzes werden sich Tierversuche nur dann ersetzen lassen, wenn gleichwertige tierversuchsfreie Alternativmethoden entwickelt werden. Dies ist ein langer Prozess, der auf europaweiter Ebene stattfindet, wie das Beispiel der Entwicklung alternativer Testverfahren bei Tollwut- und Tetanus-Impfstoffen zeigt.
Die Verfeinerung und Reduzierung der Tierversuche beim Test von Tollwut-Impfstoffen
In einem Labor des Paul-Ehrlich-Instituts werden alle Chargen des Tollwut-Impfstoffes für Menschen und fast alle für Tiere in Europa geprüft. Bei der Verbesserung und Reduzierung der obligatorischen Tierversuche ist man schon weit gekommen: Die Veterinärimpfstoffe werden inzwischen nur noch serologisch geprüft. Das heißt, die Mäuse werden geimpft und nach zwei Wochen wird der Antikörpertiter im Blut bestimmt. Liegt der ermittelte Titer deutlich über dem internationalen Standard, der zuvor auf die Mindestwirksamkeit eingestellt worden ist, darf der Impfstoff eingesetzt werden. Etwa zehn Jahre prüfungsbegleitender Forschung und Gremienarbeit beim Europäischen Direktorat für die Qualität von Medizinprodukten (European Directorate for the Quality of Medicines; EDQM) waren notwendig, bis der Serumneutralisationstest für die Chargenprüfung von Tollwutimpfstoffen für Tiere im Europäischen Arzneibuch 2013 verbindlich festgeschrieben war. Die meisten Hersteller sind dabei, auf den neuen Test umzustellen.
Die menschlichen Tollwut-Impfstoffe werden nach wie vor mit dem belastenden Infektionsversuch NIH-Test geprüft. Dafür werden Mäuse mit verschiedenen Verdünnungen des zu testenden Impfstoffes bzw. eines Standards geimpft und nach zwei Wochen mit Tollwut infiziert. Anhand der Überlebensrate im Vergleich zum Standard wird ermittelt, wie wirksam der Impfstoff ist. Für diesen Test sind 136 Mäuse notwendig; für den deutlich weniger belastenden serologischen Test sind es 20.vii
Eine neue tierversuchsfreie Testmethode für Tetanusimpfstoffe im Ringversuch
Gegenwärtig sind für die Sicherheitsprüfung von Tetanusimpfstoffen Tierversuche vorgeschrieben. Für diese Impfstoffe wird aus dem Toxin (= Gift) des Bakteriums Clostridium tetani durch chemische Inaktivierung ein ungefährliches Toxoid (= entgiftetes Toxin) hergestellt, das als Impfstoff verabreicht wird und die Immunantwort auslöst. Dabei muss sichergestellt sein, dass im Impfstoff selbst kein aktives Tetanus-Neurotoxin mehr vorhanden ist. Derzeit wird anhand von Meerschweinchen überprüft, ob die Toxoide ausreichend deaktiviert wurden. Ist dies nicht der Fall, so erkranken die Versuchstiere an Tetanus.
Nun haben Wissenschaftler/innen des Paul-Ehrlich-Instituts eine kombinierte In-vitro-Testmethode entwickelt, mit dem es möglich ist, zwischen giftigem Tetanus-Neurotoxin und ungiftigem Toxoid zu unterscheiden. Inzwischen konnte die Arbeitsgruppe zeigen, dass die Methode für verschiedene zugelassene Tetanusimpfstoffe anwendbar ist und die Nachweisgrenze für das Neurotoxin der geschätzten Nachweisgrenze des Tierversuchs entspricht. Zudem wurde die Übertragbarkeit des Testsystems in einer internationalen Studie durch Anwendung der Methode in verschiedenen Laboren nachgewiesen. Bevor jedoch eine neue Testmethode in das Europäische Arzneibuch aufgenommen werden kann und damit verbindlich wird, muss sie sich in einem europäischen Ringversuch bewähren. Dabei wenden Kontrolllabore und Impfstoffhersteller aus 14 verschiedenen europäischen und außereuropäischen Ländern die neue Methode auf standardisierte Proben an und ermitteln die Zuverlässigkeit der Methode. Nach erfolgreichem Ringversuch könnte der Test in das Europäische Arzneibuch aufgenommen werden und den bisher gesetzlich vorgeschriebenen Tierversuch ersetzen.viii
Vermeidung von Tierversuchen durch Impfverzicht
Angesichts des langen und mühsamen Weges Alternativmethoden anzuerkennen, liegt der Gedanke nahe, auf bestimmte Impfungen zu verzichten. Ein genereller Impfverzicht ist nicht sinnvoll, so dass nur ein teilweiser Impfverzicht infrage kommt. In der Regel gibt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch – Institut, deren Mitglieder vom Bundesministerium für Gesundheit im Benehmen mit den obersten Landesbehörden berufen werden, einmal jährlich Impfempfehlungen heraus. Im Jahr 2016 wurden bezüglich Tetanus eine Grundimmunisierung im Säuglingsalter und danach im Abstand von etwa zehn Jahren Auffrischungsimpfungen empfohlen. Gegen Tollwut sollten sich insbesondere Personen impfen lassen, die bei der Arbeit oder auf Reisen mit tollwütigen Tieren in Kontakt kommen können oder im Labor mit Tollwutviren zu tun haben. Auf die Tetanus- und Tollwut-Impfungen kann also – mindestens bei bestimmten Personengruppen – nicht verzichtet werden.ix Tierversuche sollten also bei diesen beiden Infektionskrankheiten nicht durch Impfverzicht vermieden werden.
Dass aber nicht jede Impfung oder Impfempfehlung unkritisch zu sehen ist, zeigt das Beispiel Impfung gegen die Schweinegrippe (Influenza H1N1), die im Herbst 2009 öffentlich empfohlen wurde. Hysterisch wurde vor einer Masseninfektion gewarnt, die schließlich nicht auftrat. Stattdessen verlief die Grippesaison glimpflich. Es kam der Verdacht auf, dass der Hersteller GlaxoSmith mit dem Impfstoff Pandemrix in erster Linie Geld verdienen wollte und dementsprechend die Politiker/innen, die Ständige Impfkommission und die öffentliche Meinung beeinflusste. Letztendlich ließ sich in Deutschland aber nur ein kleiner Prozentsatz der Bevölkerung impfen. Millionen von überflüssigen Impfdosen mussten als Sondermüll entsorgt werden. Leidtragende waren nicht nur die Steuerzahler/innen, sondern auch die Tiere, an denen der Impfstoff getestet worden war. Und zu allem Überfluss wiesen verschiedene europäische Studien bei Pandemrix-Geimpften auf ein erhöhtes Risiko hin, an Narkolepsie („Schlafsucht“) zu erkranken.x
i Vgl. Fritz Beske, Dirk Ralfs: Die aktive Schutzimpfung in Deutschland: Stand – Defizite – Möglichkeiten, Kiel 2003, S. 24-26.
ii Vgl. Volker Klippert, Ulrike Röper, Roland Riedl-Seifert: Impfschutz: Basis, Praxis, Recht, München 2006, S. 6-8.
iii Vgl. http://www.ngfn.de/index.php/infektionen__entz__ndungen.html ; http://www.netdoktor.de/laborwerte/leukozyten/ (jeweils 19.05.2017).
iv Vgl. Ulrich Heininger: Impfratgeber – Impfempfehlungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, Bremen, 5., vollst. aktual. Aufl. 2009, S. 34-35; Michael Schwanig, Die Zulassung von Impfstoffen, Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz 45 (2002), S. 338-343; Michael Pfleiderer, Ole Wichmann: Von der Zulassung von Impfstoffen zur Empfehlung durch die Ständige Impfkommission in Deutschland, Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz 58 (2015), 263-273.
v Vgl. Susanne Kopec: Trimebutin, Adenosin, Glutathion und Aminosäuren – Beispiele für Reinheitsanalytik für das Europäische Arzneibuch, Diss., Würzburg 2008; https://www.edqm.eu/ (19.05.2017).
vi Michael Schwanig, Die Zulassung von Impfstoffen, Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz 45 (2002), S. 338-343.
vii Vgl. Veterinärmedizin: Tollwutimpfstoffe und Software für Tiere. Die Bestimmung des Titers gibt Auskunft darüber, ob und wie viele Antikörper gegen bestimmte Krankheitserreger vorhanden sind. Der Titer ist also ein Maß für die Immunität des Körpers gegen eine bestimmte Krankheit nach einer vorausgegangenen Impfung.
viii http://www.pei.de/DE/infos/presse/pressemitteilungen/2016/03-europaeischer-ringversuch-tierversuchs-ersatzmethode-tetanusimpfstoffe.html?nn=3266216 (19.05.2017, inzwischen entfernt). Die neue In-vitro-Testmethode wird als „BINACLE“ (BINding And CLEvage) bezeichnet.
ix Vgl. http://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Impfempfehlungen_node.html (19.05.2017); Philipp Lehrke u. a.: Impfverhalten und Impfeinstellungen bei Ärzten mit und ohne Zusatzbezeichnung Homöopathie, Monatsschrift Kinderheilkunde 152 (2004), 751-757.
x Vgl. Klaus Hartmann: Impfen, bis der Arzt kommt, München 2012, S. 9-10.181-186; Ärzte gegen Tierversuche e. V., Liste von Risikomedikamenten, 2016; https://www.pei.de/DE/arzneimittelsicherheit-vigilanz/archiv-sicherheitsinformationen/narkolepsie/narkolepsie-studien-europa.html (19.05.2017).